1. Abschluss des Reisevertrags
Für die Buchung, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen muss, gilt:
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde COAST TO FJÄLL den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch COAST TO FJÄLL zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird COAST TO FJÄLL dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
1.3 Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
1.4 Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
1.5 Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde COAST TO FJÄLL den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.6 Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
1.7 Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrags. 1.8 Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von COAST TO FJÄLL beim Kunden zustande.
1.9 COAST TO FJÄLL weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, E-Mails, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
2. Leistungen und Preise
2.1 Die Leistungsverpflichtung von COAST TO FJÄLL ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung.
2.2 Anschlussbeförderungen (Hinreise zum Ausgangspunkt der Tour / Rückreise ab Reiseziel der Tour) sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen.
3. Bezahlung
3.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB i. V. m. Artikel 252 EGBGB wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
3.2 Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Überweisung direkt an COAST TO FJÄLL, abhängig von der vom Kunden gewählten Zahlungsart.
3.3 Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von COAST TO FJÄLL aus dem in Ziffer 5 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl COAST TO FJÄLL zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist COAST TO FJÄLL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 zu belasten.
3.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.
4. Änderungen von Vertragsinhalten 4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von COAST TO FJÄLL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind COAST TO FJÄLL vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Zu Änderungen zählen: Umbuchungen auf eine andere Unterkunft, Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen, zu denen es aus Sicherheits- oder Witterungsgründen kommen kann.
4.3 COAST TO FJÄLL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisevertrags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von COAST TO FJÄLL gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.5 Wenn der Kunde gegenüber COAST TO FJÄLL nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5. Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
COAST TO FJÄLL kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung oder der Reisebestätigung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. COAST TO FJÄLL ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat COAST TO FJÄLL unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber COAST TO FJÄLL zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
6.2 Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden sowie der dementsprechend zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen berechnet wird.
Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % 6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gemäß § 651e BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie COAST TO FJÄLL 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. COAST TO FJÄLL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel COAST TO FJÄLL am Firmensitz zur Kenntnis zu geben.
9.2 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er COAST TO FJÄLL zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von COAST TO FJÄLL für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2 COAST TO FJÄLL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11. MicroCabins
11.1 MicroCabins dürfen höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 2 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig.
11.2 Bei Überbelegung haben sowohl COAST TO FJÄLL als auch der Eigentümer der MicroCabins das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
11.3 MicroCabins können am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr bezogen werden.
11.4 Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Des Weiteren hat der Kunde eine Endreinigung der MicroCabin und des Inventars vor Abreise durchzuführen.
11.5 Die MicroCabin ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Fenster und Türen sind beim Verlassen der MicroCabin zu schließen, um Schäden durch Einbruch oder Unwetter zu vermeiden.
11.6 Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, Gas, zum Schadenersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu zahlen. Kaution für in Schweden gelegene MicroCabins: SEK 2.000,– (2 – 7 Nächte) / SEK
3.500,– (8 – 14 Nächte).
11.7 Die Mitnahme von bis zu einem Hund ist nur in MicroCabins mit Hundesymbol möglich.
11.8 Rauchen ist in MicroCabins nicht gestattet.
11.9 Bei Verlust ausgehändigter Schlüssel wird der Beschaffungswert berechnet.
11.10 Das Mindestalter für Buchungen beträgt 18 Jahre.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Jeder Reisende muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
13. Information über Verbraucherstreitbeilegung
13.1 COAST TO FJÄLL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
13.2 COAST TO FJÄLL weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14. Abtretung
Ohne Zustimmung von COAST TO FJÄLL kann der Kunde gegen COAST TO FJÄLL gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten).
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und COAST TO FJÄLL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2 Kunden können COAST TO FJÄLL nur am Firmensitz in Stuttgart verklagen.
15.3 Für Klagen von COAST TO FJÄLL gegenüber Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.